Fachhändler*innen in der Genossenschaft
Wer kann Mitglied werden?
Mitglieder der Genossenschaft können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personen- oder Personenhandelsgesellschaften werden. Das sind beispielsweise Anbau-/Erzeugerbetriebe, Naturkosthersteller sowie Naturkostgroß-/einzelhändler, aber auch Unternehmen, die darüber nachdenken, sich in diese Richtungen zu entwickeln.
Konzerngeführte Handelsunternehmen und/oder Unternehmen aus der konzerngeführten Lebensmittelindustrie werden bewusst als Mitglieder ausgeschlossen.
Was zahlen Fachhändler*innen?
Aufnahmegebühr: entfällt für Fachhändler*innen
Jährlicher Mitgliedsbeitrag: 240,00 Euro
Genossenschaftsanteil: 100,00 Euro
Mindestzeichnung: 5 Genossenschaftsanteile (500 Euro)