Erzeuger*innen in der Genossenschaft
Wer kann Mitglied werden?
Mitglieder der Genossenschaft können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personen- oder Personenhandelsgesellschaften werden. Vorrangig sind dieses inhabergeführte Anbau-/Erzeugerbetriebe, Naturkosthersteller sowie Naturkostgroß-/einzelhändler. Konzerngeführte Handelsunternehmen und/oder Unternehmen aus der konzerngeführten Lebensmittelindustrie werden bewusst als Mitglieder ausgeschlossen.
Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen ist mit einer Mitgliedschaft in der Genossenschaft verbunden.
Was zahlen Erzeuger*innen?
Aufnahmegebühr: 500 Euro
Jährlicher Mitgliedsbeitrag: 250,00 Euro
Genossenschaftsanteil: 100,00 Euro
Mindestzeichnung: 10 Genossenschaftsanteile