Landwirtinnen und Landwirte in der Genossenschaft

Wer kann Mitglied werden?

Mitglieder der Genossenschaft können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personen- oder  Personenhandelsgesellschaften werden. Das sind beispielsweise Bäuerinnen und Bauern, Anbau- und Erzeugerbetriebe, aber auch Landwirt*innen, die darüber nachdenken, sich in eine ökologische Richtungen zu entwickeln.

Was zahlen Landwirt*innen?

Die Aufnahmegebühr, der jährlicher Mitgliedsbeitrag sowie die Mindestmenge an Genossenschaftsanteilen sind abhängig von der Größe Deines Betriebes. Bitte kontaktiere uns:

Anfragen telefonisch: 0551 50661-9582