Landwirtinnen und Landwirte in der Genossenschaft
Wer kann Mitglied werden?
Mitglieder der Genossenschaft können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personen- oder Personenhandelsgesellschaften werden. Das sind beispielsweise Bäuerinnen und Bauern, Anbau- und Erzeugerbetriebe, aber auch Landwirt*innen, die darüber nachdenken, sich in eine ökologische Richtungen zu entwickeln.
Was zahlen Landwirt*innen?
Die Aufnahmegebühr, der jährlicher Mitgliedsbeitrag sowie die Mindestmenge an Genossenschaftsanteilen sind abhängig von der Größe Deines Betriebes. Bitte kontaktiere uns: