Hersteller*innen in der Genossenschaft

Wer kann Mitglied werden?

Mitglieder der Genossenschaft können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personen- oder Personenhandelsgesellschaften werden. Vorrangig sind dieses inhabergeführte Anbau-/Erzeugerbetriebe, Naturkosthersteller sowie Naturkostgroß-/einzelhändler. Konzerngeführte Handelsunternehmen und/oder Unternehmen aus der konzerngeführten Lebensmittelindustrie werden bewusst als Mitglieder ausgeschlossen.

Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen ist mit einer Mitgliedschaft in der Genossenschaft verbunden.

Was kzahlen Hersteller*innen?

Aufnahmegebühr: 2.500 Euro

Jährlicher Mitgliedsbeitrag: 5.000,00 Euro

Genossenschaftsanteil: 100,00 Euro

Mindestzeichnung: 50 Genossenschaftsanteile